Angestellt heißt nicht automatisch abgesichert

Auch wenn Ihr Arbeitgeber oder das Krankenhaus eine Betriebshaftpflicht hat, deckt die nicht automatisch alles ab, was Sie persönlich tun — Gutachtertätigkeiten, Nebenjobs, Vertretungsdienste in einer anderen Ordination oder private Telemedizin-Beratung fallen oft aus dem Schutz des Dienstgebers heraus. Wir sehen das häufig: Ärztinnen und Ärzte gehen davon aus, "eh versichert" zu sein, und merken erst im Schadensfall, dass die Dienstgeber-Polizze diese konkrete Tätigkeit nicht erfasst.

Nachhaftung — der Punkt, der am meisten übersehen wird

Viele Ärztehaftpflicht-Verträge laufen auf Basis des Zeitpunkts, an dem der Schaden gemeldet wird, nicht an dem er passiert ist. Das heißt: Ein Behandlungsfehler von vor fünf Jahren kann sich erst heute als Spätschaden zeigen — sind Sie da nicht mehr bei derselben Versicherung oder gar nicht mehr berufstätig, kann es teuer werden, wenn keine Nachhaftung vereinbart wurde. Gerade bei einem Jobwechsel, dem Schritt in die Selbstständigkeit oder beim Pensionsantritt ist das ein Punkt, auf den wir immer gesondert achten.

Bausteine, auf die es wirklich ankommt

So sieht das in echt aus

Ein Patient behauptet Jahre nach einer Behandlung, nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein. Die behandelnde Ärztin ist mittlerweile in einer anderen Praxis tätig, die ursprüngliche Polizze längst gekündigt. Ohne vereinbarte Nachhaftung steht sie für die Verteidigungskosten und einen möglichen Schadenersatz allein da.

Der Vergleich lohnt sich besonders bei einem Jobwechsel, dem Schritt in die Selbstständigkeit, einer neuen Nebentätigkeit oder wenn die letzte Anpassung schon eine Weile zurückliegt. Melden Sie sich, wir schauen uns Ihre aktuelle Polizze gemeinsam an.

Passt das auf Ihre Situation?

Wir schauen uns unverbindlich an, ob und wie das für Sie relevant ist — ohne Verkaufsdruck.

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